Studieninhalte Frühpädagogik (B.A.)
Module | Inhalte | ECTS | Prüfungs- semester |
Anerkennung von Inhalten aus der Erstausbildung | Allgemeine Grundlagen der Frühpädagogik; Spezielle Grundlagen der Früh- und Kindheitspädagogik; Elementarpädagogische Berufspraxis | 42 | |
Anerkennung durch das Verfassen einer Beobachtung / Dokumentation | Beobachtung und Dokumentation (Portfolio); Pädagogische Diagnostik und Konzeptbildung; Bildungspläne der Länder | 10 | |
Anerkennung durch das Verfassen einer Projektarbeit | Prinzipien und Methodik der Projektarbeit, Praktische Projektarbeit in frühkindlichen Bildungseinrichtungen | 8 | |
Methodik | Quantitative und qualitative Verfahren der Sozialforschung; Wissenschaftliches Arbeiten | 6 | 1 |
Profesionalisierung: Bildungspartnerschaft | Erziehungspartnerschaft; Bildungspläne in der praktischen Umsetzung | 6 | 1 |
Weiterentwicklung des frühpädagogischen Handlungsfelds | Kindheitspädagogik im nationalen und internationalen Kontext; Inklusive Pädagogik; Sozialraumorientierung und Netzwerkarbeit | 12 | 2 |
Kommunikation | Grundlagen der Kommunikation und Rethorik; Sozial- und Konfliktmanagement; Methoden der Teamarbeit | 8 | 4 |
Krippenpädagogik | Bindung / Eingewöhnung; Bildungsprozess bei Kindern unter Drei | 8 | 1 |
Recht | Recht Einführung: Grundbegriffe und Themenbereiche; Einführung in das BGB; Allgemeines Zivilrecht und Arbeitsrecht | 8 | 2 |
Professionsspezifische Leitungsanforderungen | Leitbild- und Konzeptentwicklung in der Krippe, Kita, Hort und Ganztagsbetreuung in Schulen | 7 | 4 |
Professionalisierung: Personal und Qualität | Qualifizierung und Weiterbildung; Personalmanagement und Qualitätsmanagement | 9 | 3 |
Management in der Frühpädagogik: BWL und Öffentlichkeitsarbeit | Betriebsgründung von frühpädagogischen Institutionen; Rechnungswesen, Finanzierung und Controlling; Öffentlichkeitsarbeit | 9 | 5 |
Praxisphase und reflexive Praxisbegleitung | 100 Tage Praxisphase* | 30 | 2 bis 5 |
Reflexive Praxisbegleitung | 5 | ||
Bachelor-Thesis und Kolloquium | 12 | 5 | |
∑ 180 |
* Die 100 Tage Praxisphase erfolgt in Semester 2, 3, 4 und 5. Eine Anrechnung der Berufstätigkeit in einer früh- bzw. kindheitspädagogischen Institution ist möglich. Eine vor dem Studium erfolgte früh bzw. kindheitspädagogische Praxistätigkeit kann mit maximal 25 Tagen angerechnet werden, wenn die berufliche Tätigkeit den gesetzlichen Anforderungen des § 8 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 des hessischen Sozialberufeanerkennungsgesetzes (SozAnerkG) entspricht.